Treppe am Anbau
Für die Nutzung des Obergeschosses muß eine Nutzungsgenehmigung erstellt werden. Bei der ersten Abnahme wurde die Länge des Handlaufs und des Geländers der Außentreppe bemängelt.
Timo Bussmann und Jan Mertin haben sich der Sache angenommen und Erweiterungen geplant, geschweißt und montiert.
Wenn jetzt auch noch die anderen Gewerke (Elektroanschlüsse, Wasser- Sanitär, Bodenestrich) fertig getesllt sind, sollte der Nutzugsgenehmigung nicht merh im Wege stehen.